Förderung LED Beleuchtung
Die Förderung von LED Beleuchtung:
In Deutschland ist Nachhaltigkeit politisch gewünscht und wird entsprechend finanziell unterstützt. Es gibt diverse Förderprogramme, die die Umstellung und Neuanschaffung von LED Beleuchtungssystemen erleichtern.
Die SAXONiA | LICHT unterstützt Sie bei:
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Vorbereitung der nötigen Unterlagen
- Lichtplanung & Lichtberechnung
- Auswahl einer geeigneten Lichtsteuerung
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen & Vergleichsbetrachtungen
- vollständige Antragsstellung inkl. Abwicklung
Dabei greifen wir auf eine große Anzahl von Erfahrungswerten aus bereits geförderten Beleuchtungsprojekten zurück. Lassen Sie sich beraten und profitieren auch Sie von einer Förderung für Ihre neue LED Beleuchtung!
Aktuelle Förderprogramme Deutschland
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Allgemein
Über die SAB gibt es mit dem Förderprogramm Energie und Klima/2023 einen neuen Zuschuss für eine klimaneutrale Wirtschaft, Investitionen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes im Freistaat Sachsen.
Zusätzlich sind verschiedene weitere Voraussetzungen zu beachten, je nach geplanter Maßnahmenart / Modul.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Kommunen
- Zweckverbände
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Vereine
- Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Derzeit enthält das Förderprogramm fünf Module. Für LED Beleuchtungssysteme ist Modul 2 relevant:
„Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Energieeffizienzmaßnahmen)“
Gefördert werden:
- Investive Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mind. 20 Prozent, verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mind. 10 Prozent
- Komplexe Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz führen
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern
- Investitionen, die bereits über das Erneuerbare-Energie-Gesetz gefördert werden
- Investitionen in Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz förderbar sind
- Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden
- Maßnahmen an Straßen- und Werbebeleuchtung
Förderhöhe
Die Zuschusshöhe beträgt zwischen 50 bis 80 Prozent, abhängig von der geplanten Maßnahmeart/Modul, der Rechtsform des Antragstellers und den geltenden Beihilfevorschriften.
Laufzeit
Die Laufzeit ist derzeit unbestimmt.
Stand: 01/24
BEG Förderung
Allgemein
Die BEG Förderung unterstützt energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden, unter anderem die Beleuchtungssanierung.
Um die Förderung zu erhalten, brauchen Sie die Bestätigung eines offiziellen Energieeffizienz-Experten.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Was wird gefördert?
- Umrüstung in Bestandsgebäuden auf effiziente Beleuchtungssysteme
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Installationsmaterial
- Demontage & Entsorgung der alten Beleuchtungsanlage
- Montage, Inbetriebnahme und Einstellarbeiten an der neuen Beleuchtungsanlage
- Beratung, Planung und Baubegleitung
- Erforderliche Nebenarbeiten (zB. Malerarbeiten)
Was wird nicht gefördert?
- Austausch von Leuchtmitteln (Retrofit-Lösungen)
- LED Lichtbandleuchten mit einer Systemlichtausbeute unter 140 lm/W
- Alle anderen LED Leuchten mit einer Systemlichtausbeute unter 120 lm/W
- LED Leuchten mit einem Lichtstromerhalt unter L80 bei 50.000h
Förderhöhe
- Pauschal 15% der förderfähigen Ausgaben, bei einer Mindestinvestition von 2.000€, gedeckelt auf 1.000€ pro m² Nettogrundfläche & maximal 15 Millionen €
- Entweder als Direktzuschuss (BAFA) oder Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit
Hinweis: Für Kredite der KfW gilt ab dem 24.01.2022 ein vorübergehender Antrags- und Zusagestopp. Zuschüsse über die BAFA können weiterhin beantragt werden.
Der Direktzuschuss ist zusätzlich kombinierbar mit Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf und Contracting.
Laufzeit
Bundesweit
01.01.2021 – 31.12.2030
Stand: 12/22
BMU Förderung
Allgemein
Die BMU Förderung unterstützt Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Zu den notwendigen Zukunftsinvestitionen zählen u.a. die LED Innen- und Außenbeleuchtung.
Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung
- öffentliche, gemeinnützige & religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bzw. deren Träger
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen
- kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus (die im Vereinsregister eingetragen sind)
- Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger
- Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine
- Contractoren im Auftrag für Kommunen
Was wird gefördert?
- Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von effizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Lichtsignalanlagen
- Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente Beleuchtungstechnik
Was wird nicht gefördert?
- Prototypen, Eigenbauten und gebrauchte Anlagen
- Eigenleistungen / Planungsleistungen
- Laufende Ausgaben wie zB. für die Instandhaltung
- Retrofit-Lösungen
Förderhöhe
- Zuschüsse von 25% (bis zu 40% für finanzschwache Kommunen) für Innenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage
- Zuschüsse von 25% (bis zu 40% für finanzschwache Kommunen) für Außenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage durch eine effiziente Beleuchtung inkl. zeit- oder präsenzabhängige Steuerungstechnik
- Zuschüsse von 40% (bis zu 55% für finanzschwache Kommunen) für Außenbeleuchtung bei einer Treibhauseinsparung von mind. 50% gegenüber der Altanlage durch eine effiziente, adaptive Beleuchtung inkl. witterungs- und verkehrabhängige Steuerungstechnik
- Mindestzuwendung von 5000€
- Fremdfinanzierungen sind zulässig, bedürfen aber mind. 15% Eigenkapital
Laufzeit
Geltungsdauer der Richtlinie: bis zum 31.12.2027
Stand: 12/22
Aktuelle Förderprogramme Österreich und Schweiz
BMNT Förderung Österreich
Allgemein
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) unterstützt Unternehmen und Institutionen beim Umwelt- und Klimaschutz.
In Bestandsbauten wird die Umstellung auf LED Leuchten mit einer Anschlussleistung <20 kW bezuschusst.
Für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung >20 kW ist eine separate Förderung erhältlich.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen & Gewerbebetriebe
- Unternehmerisch-tätige Organisationen
- Vereine
- Konfessionsgemeinschaften
Für Gemeinden gibt es separate Förderprogramme für den Innenbereich und den Außenbereich.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch konventioneller Leuchten gegen LED Leuchten.
Technische Anforderungen: die gesamte Anschlussleistung der LED Leuchten muss mind. >0,5 kW und <20 kW betragen; Lichtausbeute mind. 100 lm/W; mind. CRI 80; mind. 50.000 Betriebsstunden (L80/B50); CE-Kennzeichnung
- Lichtplanung & Lichtberechnung
- Kabel
- Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt- und Steckgeräte
- Steuerkomponenten
- Montage der neuen LED Leuchten
Was wird nicht gefördert?
- Investitionen in LED Leuchten für Neubauten
- Retrofit (Leuchtmitteltausch)
- Modernisierung bestehender LED Beleuchtungsanlagen
- Einbau gebrauchter LED Leuchten
- Werbebeleuchtung
- Indirekte Beleuchtung
- Außenbeleuchtung
- LED Stripes
Förderhöhe
- Förderbetrag: 600 €/kW Anschlussleistung bei LED Leuchten
- Förderbonus: 100 €/kW Anschlussleistung zusätzlich bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung
- Förderlimit: 30% der Anschaffungskosten
Vor der Antragstellung müssen alle Maßnahmen vollendet und bezahlt sein. Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.
Anträge können nur online gestellt werden.
Laufzeit
derzeit nicht bekannt
effeLED Förderung Schweiz
Allgemein
effeLED ist ein Förderprogramm des Fachverbandes der Beleuchtungsindustrie auf nationaler Ebene. Gefördert wird die Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen mit LED Technologie im Zweckbau. Finanzgeber ist das Bundesamt für Energie.
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Nicht alle sind im gesamten Land möglich, da die Kantone und die Gemeinden eigene Richtlinien haben.
Eine gute Übersicht zu weiteren Förderprogrammen wie effeSPORT (Umrüstung von Sportplatzbeleuchtung auf LED) und BELHallen PLUS (Umsetzung energieeffizienter Lichtlösungen in Hallen) finden Sie auf der Seite Energiefranken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden energieeffiziente Lichtlösungen im Zweckbau, d.h. Büros, Schulen, Sport, Verkauf, Pflege, Industrie, Parken etc.
Was wird gefördert?
– LED Technologie
– Steuerkomponenten wie Präsenz- oder Tageslichtsensoren
Es gelten die folgenden Kriterien:
- Standort in der Schweiz
- Fertigstellung bis Frühjahr 2023
- Nur für Zweckbauten
- Beleuchtete Nutzfläche > 2.000 m²
- Erneuerung einer bestehenden Beleuchtung mit Stromersparnis >50%
- Einhaltung der Anforderungen von SN1246-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen)
Bis 3 Monate nach der Registrierung für die Förderung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Energienachweis SIA 387/4
- Grundrisspläne
- Investitionskosten
- Datenblätter der eingesetzten Leuchten
- Meldung über die Fertigstellung des Projektes (bis 31.12.2022)
- Überprüfung der korrekten Umsetzung der Beleuchtung durch einen effeLED3.0-Experte (kostenfrei)
Was wird nicht gefördert?
LED Leuchten, die keine Ersparnis von mindestens 50% erwirtschaften.
Förderhöhe
effeLED3.0 bezahlt 200 Franken pro eingesparte MWh bis maximal 30% der Investitionskosten. Der maximale Förderbeitrag beträgt 30.000 Franken.
Projekte, die Präsenz- oder Tageslichtsensoren einsetzen, erhalten zusätzliche Fördermittel.
Laufzeit
Die Gültigkeitsdauer des Programms ist bis 31. Dezember 2024 beschränkt.
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